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WDR-Intendant Tom Buhrow hört Ende 2024 auf, Katrin Vernau wird Nachfolgerin

Schönenborn wäre sicherlich eine gute Wahl. Der könnte dem WDR, insbesondere im Hörfunkbereich, wieder mehr Tiefgang verleihen.
 
Lacher des Tages für Gebührenzahler im rbb-Sendegebiet:

"Hassel soll sich an dem Posten sehr interessiert gezeigt haben, jedoch fehle ihr Verwaltungserfahrung, so "Business Insider".

 
Schönenborn wäre sicherlich eine gute Wahl. Der könnte dem WDR, insbesondere im Hörfunkbereich, wieder mehr Tiefgang verleihen.
Schönenborn hat, verfolgt man seine politischen Positionen insbesondere in Hinsicht auf den ö.r. Rundfunk anscheinend nichts, aber auch garnichts verstanden! Er wird die Glaubwürdigkeit des ö.r.R. nur noch weiter untergraben und dessen Krise verstärken.
 
Zumal er doch als 200%iger-Fernsehmann gilt. Eher sorgt er für tollere interaktive Wisch-Screens für die Wahl- und Umfrageergebnisse als den Hörfunk zu unterstützen.
 
Elmar Theveßen wiederum stünde als Studioleiter in Washington gewissermaßen in der Tradition von Tom Buhrow, der einst - wenn auch für die ARD - ebenfalls in der US-amerikanischen Hauptstadt als Korrepondent arbeitete. Fraglich allerdings, ob er im Rundfunkrat große Chancen haben wird, allen voran gegen seinen im WDR deutlich besser vernetzten Journalisten-Kollegen Jörg Schönenborn.
Was heißt "Buhrow, der einst - wenn auch für die ARD... arbeitete"? Freilich war Buhrow für die ARD der Washington-Korrespondent. Dagegen ist Kandidat Theveßen Leiter des Studios in Washington - wenn auch für das ZDF.

Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Als Intendant ginge dem ZDF ein herausragender Korrespondent, Filmemacher, journalistisch sauber arbeitender und exzellenter Analytiker verloren. Für einen Verwaltungs-Job viel zu schade.
 
Im Washingtoner Büro eines ÖR-Programms tätig gewesen zu sein, qualifiziert also für das Intendantenamt... Irgendwie offenbart diese Logik das eigentliche Problem im K(r)ampf um den Posten. In der Vita von Fuhst steht übrigens ebenfalls das ARD-Studio Washington. Insofern....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir nicht sicher, was wirklich für ein Intendantenamt qualifiziert. Sicher journalistische Kompetenzen und Verwaltungserfahrung, aber man muss eben auch Politiker sein, etwas von Menschenführung verstehen, strategisch denken können und gleichzeitig ein hohes Verständnis vom öffentlich-rechtlichen Auftrag haben. Damit sollten eigentlich alle Karriereritter ausgeschlossen sein, aber sie werden von solchen Ämtern offenbar magisch angezogen.
 
Dann bist Du Dir ja doch sicher. Ich dagegen bin mir nicht sicher, ob Du Dir mit "Karriereritter" sicher bist :)
 
Aus meiner Sicht gehören solche Ämter mit ihrer viel zu großen Machtfülle abgeschafft und durch kollektive Leitungsstrukturen ersetzt.
Daran habe ich meine Zweifel, dass sich eine Intendanz bzw. ÖR-Rundfunkanstalt von anderen großen Organisationen insofern unterscheidet, als dass es nur einen Entscheider (hier der Intendant) gibt. Alleine die Arbeitsteilung aufgrund der Fülle an Aufgaben erfordert mehrere Personen, die sich sicherlich beraten, auch wenn am Ende jemand dem Gremium vorsitzen muss.
 
Normalerweise steht eine (!) juristische Person vorne auf dem Papier.
Eine juristische Person ist aber keine natürliche Person, sondern:
Juristische Personen sind keine „Personen“ im wörtlichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um ein „juristisches Konstrukt“. Eine juristische Person ist ein Zusammenschluss aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen bzw. deren Vermögen. Es muss also stets unterschieden werden zwischen der juristischen Person und den „hinter ihr“ stehenden natürlichen Personen.
Gehört eigentlich zu den Grundlagen von BWL! - Dazu braucht es übrigens kein Hochschulstudium, um das zu wissen.

Quelle: Die Unterscheidung zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
 
Du weißt schon, dass der WDR derzeit von der Person Buhrow als Person vertreten wird. Genauso wie die Stadt Köln von Frau Rieker... Das nennt sich "vertreten durch".
 
Natürlich wird eine juristische Person, auch eine ÖRR-Anstalt, oft von EINER satzungsmäßig bestimmten (natürlichen) Person vertreten.
Sie kann aber genauso gut von ZWEI oder MEHR gleichberechtigten Personen vertreten werden. Bei eingetragenen Vereinen (e.V.) ist das sogar die Regel. Das kann alles per Satzung bzw. Gesetz geregelt werden.
So wie ja jetzt auch manche Parteien zwei gleichberechtigte Vorsitzende haben.

Aus meiner Sicht können Doppel- oder gerne auch Mehrfachspitzen dazu beitragen, dass es nicht mehr oder zumindest nicht so leicht zu massiven Fehlentwicklungen kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. In der Praxis bezweifle ich aber eine große Änderung. Die sitzen doch jetzt schon alle paar Tage zusammen und beschließen die Themen gemeinschaftlich. Und wenn die Gremien mit der grundsätzlichen Richtung der Anstalt nicht einverstanden sind, gibt es doch heute schon die Möglichkeit Intendanten abzuberufen.
 
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