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Möglich isses, aber legal isses nich'.ich wollte fragen, ob es möglich ist, um Musik in seinem Webradio senden zu können, man sich des Dienstes Spotify bedienen kann oder ob man jeden Titel, den man spielt, extra kaufen muss?
Halte das Mikrofon Deines Webradios an den Lautsprecher des Spotify-Streams.Wie würde man Spotify technisch einbinden können, welche Radiosoftware eignet sich dafür am besten?
Das geht aber auch nur, wenn das Mikro einen richtig dicken Schaumstoff Popschutz hat. Wegen der Software Lösung (und der Gefahr der Vermehrung).Halte das Mikrofon Deines Webradios an den Lautsprecher des Spotify-Streams.
Und wie sieht's mit dem Thema GVL aus?...womit sich eine Diskussion über das Thema GEMA-Abrechnung faktisch erledigt hat.
Das ist meines Erachtens ausgeschlossen, da die Vereinbarung, die man mit der GVL schließt, ziemlich deutlich und ausdrücklich, sogar schon in der Überschrift, von der "Nutzung erschienener Tonträger" spricht. Ich halte eine Privatkopie nicht für einen erschienenen Tonträger."Eine Lizenz erwerben..."
Nun gibt es aber doch die sog. "Privatkopie". Man kopiert also den Song privat und erhält damit eine "Privatkopie-Lizenz", diese stellt man dann seinem Radiosender unentgeltlich zur Verfügung - leihweise.
Wenn Du mit der "sog. Urheberrechtsabgabe" die sog. Pauschalabgabe meinen solltest - erstens ist das keine Gebühr, da die ZPÜ keine Behörde ist, zweitens zahlst nicht Du diese Abgabe, schon mal gar nicht zwangsweise, sondern der Hersteller bzw. Importeur. Oder anders gesagt: die Pauschalabgabe bezahlst Du ungefähr so wie die Steuern des Herstellers, das von ihm verbrauchte Klopapier oder die flinken Hände der taiwanischen Arbeiterinnen, die nach 14 Stunden Schicht mitten in der Nacht zu völlig indiskutablen Löhnen die Platinen zusammengelötet haben, die in Deinem neuen Gerät enthalten sind. Der einzige Grund, weshalb Du da nicht zu Begriffen wie "zwangsweise Abgabe" oder "Abzocke" greifst: diese Kosten sind auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen, sondern im Preis für das Gerät versteckt. Der Lieferant wälzt diese Kosten so auf Dich ab, wie er alles Andere auf Dich abwälzt. In diesem Fall, damit er der ZPÜ den vereinbarten Betrag überweisen kann. Dieser Betrag fällt übrigens seit ca. zwei Jahren unterschiedlich aus, je nachdem ob man eine Geschichte gewerblich oder privat nutzt.Durch die sog. Urheberrechtsabgabe auf Computer, Tablets und viele andere Geräte hat man eine Lizenzgebühr (zwangsweise) bezahlt und damit eine "Lizenz" (Rechte) im Umfang der "Privatkopie" erworben. Vorausgesetzt man überschreitet diese Einschränkungen der Privatkopie nicht, besitzt man nun eine legale Lizenz.
Hm ... mag an mir liegen, aber ich lasse mich nur sehr ungern auf zivilrechtlichten Zores ein, nur weil's strafrechtlich keine Rolle spielt ...Was GEMA+GVL dazu in ihren Zivilverträgen schreiben ist natürlich etwas anderes. Aber das wurde wohl noch nie von einem Gericht überprüft. Strafrechtlich spielt dies alles so oder so keine Rolle und wer als Privatperson seine Privatkopien für ein Radio nutzt... das Urheberrecht kennt hier keine Beschränkungen.
Nur dumm - an dieser Stelle - dass das Eine recht wenig mit dem Anderen zu tun hat.Nun gibt es aber doch die sog. "Privatkopie". Man kopiert also den Song privat und erhält damit eine "Privatkopie-Lizenz", diese stellt man dann seinem Radiosender unentgeltlich zur Verfügung - leihweise.
Ah, die Einschränkungen der Privatkopie? Zum Beispiel die, diese nicht veröffentlichen zu dürfen?Durch die sog. Urheberrechtsabgabe auf Computer, Tablets und viele andere Geräte hat man eine Lizenzgebühr (zwangsweise) bezahlt und damit eine "Lizenz" (Rechte) im Umfang der "Privatkopie" erworben. Vorausgesetzt man überschreitet diese Einschränkungen der Privatkopie nicht, besitzt man nun eine legale Lizenz.
Oh, wurde es noch nicht? Dann frage ich mich allerdings, was diese Abmahnungen und Urteile bezüglich Raubkopieen darstellen. Sicherlich nur eine Erfindung der Justizindustrie.Was GEMA+GVL dazu in ihren Zivilverträgen schreiben ist natürlich etwas anderes. Aber das wurde wohl noch nie von einem Gericht überprüft. Strafrechtlich spielt dies alles so oder so keine Rolle und wer als Privatperson seine Privatkopien für ein Radio nutzt... das Urheberrecht kennt hier keine Beschränkungen.
Damit ist Deine Frage in #1 vollumfänglich beantwortet, lieber @patgreenWer Spotify in Deutschland ohne individuell ausgehandelten Partnervertrag als kommerzielle Musikquelle nutzt verstößt gegen die Nutzungsbedingungen