Hallo allerseits!
Das Thema stammt aus der Kategorie, bei der mir mit Beschäftigung mit der Sache die Dinge momentan nicht klarer, sondern tendentiell unklarer werden. (Insbesondere, weil technische und rechliche Begriffe in meinem Kopf aktuell noch nicht recht zusammenfinden )
Ich spiele mit dem Gedanken, einem ausländischen Internetradio, welches ich selbst gerne höre, Bandbreite bereitzustellen. In technischen Begriffen: Einen meiner Rechner als Relay zu konfigurieren. (keine Webseite, ggf. noch nicht einmal eine icecast-Installation, sondern im Zweifelsfalls sogar schlichtweg VLC nutzend)
Da die Station nur MP3 mit hoher Datenrate anbietet, überlege ich das Relay zudem nach 48kbps OGG/Vorbis rekodieren zu lassen.
Nun finde ich mir widersprüchlich erscheinende Informationen über die Frage, ob ein solches Relay eine GEMA/GVL-Pflicht für einen deutschen Relaybetreiber mit sich bringt. (Die Zuhörer, die darüber zuhörten wären beliebig... deutsche nicht ausgeschlossen).
In https://www.radioforen.de/index.php...n-fuer-auslaendisches-relay.19387/post-323021 lese ich ein relativ klares 'Nein'. Die Lizenzverantwortung liege beim eigentlichen Webradio.
https://www.radioforen.de/index.php...-einbinden-gema-gvl-faellig.21132/post-356699 liest sich für mich als 'Ja' - ein Relay sei als eigenständiger Sender zu werten.
Ich nehme also an, daß die Sache entweder umstritten ist, oder der Teufel im Detail liegt. Ist jemand rechtlich soweit sattelfest, das aufklären zu können?
Wenn es einen Unterschied machen sollte, ob man das Relay mit einer Webseite verbindet... macht dann ein recoding in ein anderes Audioformat einen ähnlichen Unterschied?
Danke und LG!
Das Thema stammt aus der Kategorie, bei der mir mit Beschäftigung mit der Sache die Dinge momentan nicht klarer, sondern tendentiell unklarer werden. (Insbesondere, weil technische und rechliche Begriffe in meinem Kopf aktuell noch nicht recht zusammenfinden )
Ich spiele mit dem Gedanken, einem ausländischen Internetradio, welches ich selbst gerne höre, Bandbreite bereitzustellen. In technischen Begriffen: Einen meiner Rechner als Relay zu konfigurieren. (keine Webseite, ggf. noch nicht einmal eine icecast-Installation, sondern im Zweifelsfalls sogar schlichtweg VLC nutzend)
Da die Station nur MP3 mit hoher Datenrate anbietet, überlege ich das Relay zudem nach 48kbps OGG/Vorbis rekodieren zu lassen.
Nun finde ich mir widersprüchlich erscheinende Informationen über die Frage, ob ein solches Relay eine GEMA/GVL-Pflicht für einen deutschen Relaybetreiber mit sich bringt. (Die Zuhörer, die darüber zuhörten wären beliebig... deutsche nicht ausgeschlossen).
In https://www.radioforen.de/index.php...n-fuer-auslaendisches-relay.19387/post-323021 lese ich ein relativ klares 'Nein'. Die Lizenzverantwortung liege beim eigentlichen Webradio.
https://www.radioforen.de/index.php...-einbinden-gema-gvl-faellig.21132/post-356699 liest sich für mich als 'Ja' - ein Relay sei als eigenständiger Sender zu werten.
Ich nehme also an, daß die Sache entweder umstritten ist, oder der Teufel im Detail liegt. Ist jemand rechtlich soweit sattelfest, das aufklären zu können?
Wenn es einen Unterschied machen sollte, ob man das Relay mit einer Webseite verbindet... macht dann ein recoding in ein anderes Audioformat einen ähnlichen Unterschied?
Danke und LG!