MaxisSpieler
Benutzer
Radio Galaxy und gongFM machen das auch um 00.00 Uhr
Energy München auch da aber glaube erst so gegen 4 Uhr ...
Energy München auch da aber glaube erst so gegen 4 Uhr ...
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Ich denke, dass 1979 stimmt, denn bei der "Chronik der ARD" wird der Start des dritten SFB-Programms ebenfalls mit 01.04.1979 datiert.Wann startete SFB3? Wikipedia sagt ohne weitere Quellenangaben "1979".
Interessant bei "Radio 1", dass die sich damals als "Privatradio des öffentlichen Rechts" bezeichneten...Hier noch ein paar "historische" Impressen:
Zitat aus einer Seminararbeit von Christoph Centmayer, findet man ähnlich auch anderer StelleDie besondere rechtliche Situation des privaten Rundfunks in Bayern ist die der öffentlich- rechtlichen Trägerschaft. Diese "raffinierte Rechtskonstruktion"5 ist vor allem eine Folge des erfolgreichen Rundfunkvolksbegehrens in Bayern von 1973, das, damals von SPD, F.D.P und Gewerkschaften initiiert, die dem "...wachsenden Einfluß des Staates im Bayerischen Rundfunk (BR) sowie den möglichen Privatfunkplänen der CSU langfristig ,einen Riegel vor(...)schieben´"6 wollten, eine Änderung der Bayerischen Verfassung zur Folge hatte. Artikel 111a, Absatz 2 schreibt seither die öffentliche Verantwortung und die Pluralität für den Rundfunks in Bayern vor:
"Rundfunk wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben. An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemesen zu beteiligen. Der Anteil der von der Staatsregierung, dem Landtag und dem Senat in die Kontrollorgane entsandten Verteter darf ein Drittel nicht übersteigen. Die weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst."7
Ein Folgeprodukt dieser Bestimmmung ist die Existenz der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die als Anstalt des öffentlichen Rechts die Trägerschaft für alle privaten Programme in Bayern übernimmt. Zwar gibt es auch in den anderen Bundesländern Medienanstalten zur Kontrolle des privaten Rundfunks. Die Besonderheit in Bayern ist aber die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der BLM für die privaten Programme, die ihr eine "...eindeutige Programmgestaltungskompetenz..." zuweist. Damit tragen die Privaten nicht selber die Verantwortung für die von ihnen produzierten Programme (diese liegt bei der BLM), und sind daher offiziell auch nicht Veranstalter, sonder nur Anbieter ihrer Programme.
Gabs bis 2019 in Dänemark, hieß dort 24syv (von dem es heute einen privaten DAB Nachfolger gibt). War offenbar kein Problem.Das dachte ich mir auch, ist das rechtlich überhaupt zulässig?
24syv (von dem es heute einen privaten DAB Nachfolger gibt)