Studio Rebstock
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Eins meiner Hobbys ist der Besuch der Impressen verschiedener Webradios. Schön daran: Das wird nie langweilig und man lernt immer wieder neue kreative Ergüsse zu wertschätzen.
Bekannt dürfte sein, dass es ab einer gewissen Anzahl bereitgestellter Slots eine Anzeigepflicht bei der Landesmedienanstalt (LMA) gibt; unterhalb dieser Schwelle kann man diesen Schritt freiwillig vollziehen.
Wie auch immer: Neu für mich ist, dass mit dieser Anzeige - freiwillig oder vorgeschrieben - auch eine Überprüfung des Webradios durch die Landesmedienanstalt erfolgt.
Woher ich das weiß?
Nun, ein Webradio - zur Vermeidung einer Bewertung möchte ich den Namen hier nicht nennen - behauptet von sich auf seiner Website, dass die Anzeige bei der LMA ein Qualitätsmerkmal sei. Doch damit nicht genug:
Jetzt bin ich aber baff.
Da stehen ja eine Menge Zulassungsvoraussetzungen im Raum, und wer sie - überprüft! - erfüllt, steht besser da als seine Mitbewerber?
Dass auf den verschiedenen Seiten dieses Webradios abwechselnd von einem "angezeigt bei" und einem "lizenziert von" die Rede ist, ist nur das Sahnehäubchen auf dem Obstsalat.
Habe ich irgendwie ein Jahrzehnt verschlafen oder wurde die Webradioszene hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen radikal umgekrempelt?
Bekannt dürfte sein, dass es ab einer gewissen Anzahl bereitgestellter Slots eine Anzeigepflicht bei der Landesmedienanstalt (LMA) gibt; unterhalb dieser Schwelle kann man diesen Schritt freiwillig vollziehen.
Wie auch immer: Neu für mich ist, dass mit dieser Anzeige - freiwillig oder vorgeschrieben - auch eine Überprüfung des Webradios durch die Landesmedienanstalt erfolgt.
Woher ich das weiß?
Nun, ein Webradio - zur Vermeidung einer Bewertung möchte ich den Namen hier nicht nennen - behauptet von sich auf seiner Website, dass die Anzeige bei der LMA ein Qualitätsmerkmal sei. Doch damit nicht genug:
Denn wir unterziehen uns damit der regelmäßigen und unangekündigten Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, die im [es folgt eine mich arg verwirrende Aufzählung] enthalten sind.
Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen.
Jetzt bin ich aber baff.
Da stehen ja eine Menge Zulassungsvoraussetzungen im Raum, und wer sie - überprüft! - erfüllt, steht besser da als seine Mitbewerber?
Dass auf den verschiedenen Seiten dieses Webradios abwechselnd von einem "angezeigt bei" und einem "lizenziert von" die Rede ist, ist nur das Sahnehäubchen auf dem Obstsalat.
Habe ich irgendwie ein Jahrzehnt verschlafen oder wurde die Webradioszene hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen radikal umgekrempelt?