Studio Rebstock
Benutzer
Neulich, in einer Diskussion mit anderen Internetradio-Moderatoren, kam eine interessante Frage auf, die ich spontan gar nicht beantworten konnte und mich ins Grübeln brachte:
Dürfen die Informationen, die im Internet frei und öffentlich zugänglich sind, unmittelbar weiter verwertet werden oder unterliegen diese selbst dann dem Urheberrecht mit all' seinen Einschränkungen, wenn die Weiterverbreitung nicht explizit untersagt ist?
Auf einer website habe ich mal den Hinweis gefunden, dass die auf der Internetpräsenz zu findenden Informationen nur mit schriftlicher Genehmigung des Erstellers weiter verbreitet werden dürfen. So weit, so klar, aber: Wie verhält es sich mit websites, die das nicht ausdrücklich untersagen? Ist das dann automatisch Allgemeingut?
Hintergrund: Viele Internetradio-Moderatoren glauben, dass alles, was im Netz steht und nicht indiziert ist, auch fröhlich über den Sender gepostet werden darf. Ich sehe das etwas anders.
Darf ein Internetmoderator eine website 1:1 ablesen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen? Reicht die Angabe des links als Quelle?
Mal ganz abgesehen davon, dass "Recherche" ein wenig anders aussieht und man sich seine Texte anders zusammen schreiben sollte - was wäre, wenn meine einzige Quelle nur eine website ist?
Wie ist es mit tagesschau.de und anderen (Spiegel, Stern, FAZ, SZ, NZZ)?
Was ist mit Pressemitteilungen, die auf websites hinterlegt sind (hier wäre das UrhG imho ad absurdum), was ist mit Mitteilungen und Dokumenten von öffentlichen Stellen (bundesregierung.de)?
Das soll hier nicht in eine Rechtsberatung ausarten; wenn diese Frage an anderer Stelle (auch außerhalb de Forums) schon behandelt wurde, bitte ich um einen Querverweis.
Bitte schlachtet mich nicht ob vermeintlich mangelnden journalistischen Wissens; ich bin ein Internetradio-Moderator, der sich über so etwas wenigstens mal Gedanken macht.... und zu seiner Unsicherheit steht.
Gruß, Uli
Dürfen die Informationen, die im Internet frei und öffentlich zugänglich sind, unmittelbar weiter verwertet werden oder unterliegen diese selbst dann dem Urheberrecht mit all' seinen Einschränkungen, wenn die Weiterverbreitung nicht explizit untersagt ist?
Auf einer website habe ich mal den Hinweis gefunden, dass die auf der Internetpräsenz zu findenden Informationen nur mit schriftlicher Genehmigung des Erstellers weiter verbreitet werden dürfen. So weit, so klar, aber: Wie verhält es sich mit websites, die das nicht ausdrücklich untersagen? Ist das dann automatisch Allgemeingut?
Hintergrund: Viele Internetradio-Moderatoren glauben, dass alles, was im Netz steht und nicht indiziert ist, auch fröhlich über den Sender gepostet werden darf. Ich sehe das etwas anders.
Darf ein Internetmoderator eine website 1:1 ablesen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen? Reicht die Angabe des links als Quelle?
Mal ganz abgesehen davon, dass "Recherche" ein wenig anders aussieht und man sich seine Texte anders zusammen schreiben sollte - was wäre, wenn meine einzige Quelle nur eine website ist?
Wie ist es mit tagesschau.de und anderen (Spiegel, Stern, FAZ, SZ, NZZ)?
Was ist mit Pressemitteilungen, die auf websites hinterlegt sind (hier wäre das UrhG imho ad absurdum), was ist mit Mitteilungen und Dokumenten von öffentlichen Stellen (bundesregierung.de)?
Das soll hier nicht in eine Rechtsberatung ausarten; wenn diese Frage an anderer Stelle (auch außerhalb de Forums) schon behandelt wurde, bitte ich um einen Querverweis.
Bitte schlachtet mich nicht ob vermeintlich mangelnden journalistischen Wissens; ich bin ein Internetradio-Moderator, der sich über so etwas wenigstens mal Gedanken macht.... und zu seiner Unsicherheit steht.
Gruß, Uli