AW: Legaler Musikerwerb?
Auch hier wieder heilloses Durcheinander gepaart mit Halbwissen von allen Seiten.
Eigentlich ist es ganz einfach - schaut einfach mal in eure Verträge und stellt fest, was diese zum Thema "DJ-Mixe" oder wie auch immer man das bezeichnen will, sagen...
Im Normalfall sind diese NICHT über die Verwertungsgesellschaften abgedeckt. Damit ist dann schon klar, worauf das hinausläuft. Ein entsprechender DJ-Mix kann also nur durch das veröffentlichte Label direkt lizenziert werden. Und für die Veröffentlichung benötige ich Rechte bei den Labels, die ich mit Sicherheit nicht durch eine einfache GEMA/GVL Lizenz "Webradio" bekommen habe.
Ganz nebenbei ist die "öffentliche Vorführung" z.B. im Rahmen einer Diskothek wieder etwas ganz anderes, als ein Webradio/Internet-Stream etc.pp. dafür gibts ganz andere Vertragsgrundlagen, die dann auch solche Quellen durchaus erlauben können.
Es ist also eigentlich gar kein Widerspruch darin zu sehen, was die jeweiligen AGB so schreiben, die Verwertungsgesellschaften in ihren Verträgen aufführen und so weiter und so fort...
Wie in den meisten Fällen - es kommt drauf an *was* gemacht wird und *wo*
Für alles gibt es eindeutige und klare Regelungen, nur werden diese leider oftmals "verwurschtelt" weil einige Leute meinen, sie wissen die Dinge besser als die Fachjuristen, die die Verträge und AGB/Nutzungsbedingungen erstellen....