Ist "Staatsrundfunk" in DE anno 2024 verboten? / Deutsche Welle im Inland

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Also hier im Norden laufen (oder liefen) DW-Beiträge und Programmbestandteile, u.a. aus der Reihe Alltagsdeutsch, durchaus auf DAB und zwar in Hamburg auf Kanalblock 10D. Aufnahme vom April 2022 im Anhang. Damals müsste doch glaube ich auch die UKW-Frequenz 96MHz noch aktiv gewesen sein?
Unnnnd wieder geht die Karussellfahrt los. Wir haben dir schon bei der Übernahme durch ARD Alpha erklärt, dass Programme Teile der Deutschen Welle übernehmen können. Insbesondere bei der Alltagsdeutsch-Reihe macht das Sinn und bietet einen Mehrwert für Eingewanderte.

DW-Beiträge und Programmbestandteile

Merkst du es selber?
Beiträge und Programmbestandteile ≠ Vollprogramm

Ergo hat die DW kein eigenes Vollprogramm in Deutschland, es liefert nur zu, wie andere ARD Anstalten auch. Zum Beispiel bei den Nachtprogrammen. Die deutsche Welle ist ein Teil der ARD und agiert dort offensichtlich auch als Zulieferer.

Welcher Ausländer/Deutsche im Ausland schaut ARDalpha oder hört den Stream des HH Lokalradios?

Eingewanderte, Migrierte? Viele Menschen hören Radio, um eine neue Sprache in der Praxis zu lernen. Ich hoffe das mit ARDalpha meinst du nicht wirklich ernst, das ist sogar EXPLIZIT ein Bildungskanal.

Spannend finde ich, dass die Bezeichnung "Deutsche Welle" mittlerweile völlig vermieden wird und man sich nur DW nennt, das ist aber beim russischen Sprachdienst auf Mittelwelle ("DW Novosti") genauso.

Stimmt, finde ich auch seltsam. Ich höre auch nur "Hessischer Rundfunk 1" und "Funk und Fernsehen Hessen". *ironie off* Möchtest du hier gerade wirklich versuchen zu sagen: "Die wollen ihren Namen zu verstecken, damit nicht auffällt, dass es staatlich finanziertes Programm ist."? Oder bilde ich mir das grad nur ein? Niemand benutzt mehr den vollen Sendernamen.

offenbar bezog man im Hamburger DAB die dort zu hörenden dt.sprachigen DW-Sendungen dann einfach aus dem TV-Kanal, indem man die Audiospur dort entsprechend ohne Bild aufgeschaltet hatte??

Sorry, wenn ich das Frage, aber hörst du dir eigentlich an, was für Airchecks du hier reinschickst? Das fällt einem sofort auf, wenn man da rein hört. Unteranderem gibt es dort eine Promo für "Markus Lanz, gleich auf DW". Wusste gar nicht, dass das eine Radio Show ist.

Ne jetzt mal ganz im Ernst, ich diskutiere gerne über den ÖRR, aber irgendwo müssen wir hier auch auf einer faktischen Basis reden können. Wenn du alles ignorierst und man jedes mal wieder von vorne anfangen muss, dann geht einfach nichts voran. Edit: Sorry für diesen doch etwas sehr persönlichen Rant
 
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RT ist nach wie vor über diverse Sat-Positionen auch in D empfangbar, nur das deutschsprachige RT, welches sich logischerweise direkt an Deutsche wendet, nicht.

Stimmt jetzt nicht so ganz....

Bis letzten Herbst sendete RT DE noch auf dem Satelliten Express AM8 auf 14,0 Grad West....im Herbst wurde etwas dort umgestellt und RT DE ist somit jetzt neu auf den Satelliten Express AM6 auf 53,0 Grad Ost unverschlüsselt zu empfangen (11481 MHz horizontal S/R 27500 FEC 3/4)

Beide Satelliten sind problemlos auch mit kleineren Satelitenschüsseln in Deutschland flächendeckend empfangbar....man muss halt lediglich die Sat Schüssel richtig ausrichten. Ist aber bei dem starken Signal kein Problem.

 
Sorry, wenn ich das Frage, aber hörst du dir eigentlich an, was für Airchecks du hier reinschickst? Das fällt einem sofort auf, wenn man da rein hört. Unteranderem gibt es dort eine Promo für "Markus Lanz, gleich auf DW". Wusste gar nicht, dass das eine Radio Show ist.
Ja weil offensichtlich (siehe oben) das HH Lokalradio die Audiospur vom TV-Stream dafür hergenommen hat. Lineares Radioprpogramm gibt es bereits seit 2010 oder 2011 nicht mehr. Ändert aber nichts an der Grundfrage.

Dass Talkshows im Radio übertragen werden ist ja nun wirklich nichts neues. Christiansen, Beck, Will und Co. laufen auch im Radio.

Ergo hat die DW kein eigenes Vollprogramm in Deutschland, es liefert nur zu, wie andere ARD Anstalten auch.
Und mit welcher rechtl. Grundlage? Die Deutsche welle hat gar keinen Versorgungsauftrag im Inland und ist auch nicht für Programmzulieferungen zuständig. Weil die Zielgruppe nicht im Inland sich befindet. Üblicherweise übernehmen die NKL-Programme hier im Norden die Nachrichten von DLF Kultur oder NDR Info. Wieso kommt man überhaupt auf die absurde Idee, als Lokalradioanbieter für ein Inlandsprogramm Content vom Auslandsdienst zu beziehen, welches sich an Personen im Ausland (sprich außerhalb des eignen Versorgungsgebiets) richtet?

Die DW ist kein Content Zulieferer wie die BLR oder dpa und sieht sich in ihrer Darstellung auch nicht als solche.

"Das Programmangebot der DW wird stärker auf die Fokusthemen der DW ausgerichtet, unter anderem Presse- und Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte. Diese Themen sind insbesondere für Nutzer in Ländern, in denen die Pressefreiheit eingeschränkt ist, relevant. Aus diesem Grund stärken wir auch die DW-Sprachen, die Nutzer direkt vor Ort erreichen."

Andererseits entbehrt es natürlich nicht einer gewissen Komik, wenn manch ein Programmveranstalter hierzulande, Deutschland als Land betrachtet, in dem die Pressefreiheit eingeschränkt ist, so dass es einer Übernahme / rebroadcast von Deutsche Welle-Material im Inland bedarf...
 
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Bis letzten Herbst sendete RT DE noch auf dem Satelliten Express AM8 auf 14,0 Grad West....im Herbst wurde etwas dort umgestellt und RT DE ist somit jetzt neu auf den Satelliten Express AM6 auf 53,0 Grad Ost unverschlüsselt zu empfangen (11481 MHz horizontal S/R 27500 FEC 3/4)
Ah ok, danke für die Info. Im Fokus standen ja Astra & Hotbird. Alle anderen Orbitalpositionen sind für den Durchschnittsdeutschen ja eher uninteressant.
Und mit welcher rechtl. Grundlage? Die Deutsche welle hat gar keinen Versorgungsauftrag im Inland und ist auch nicht für Programmzulieferungen zuständig.
§ 8 Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Die Deutsche Welle arbeitet zur Herstellung ihrer
Sendungen mit den öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten im In- und Ausland eng zusammen.
Die Deutsche Welle soll insbesondere mit den
Landesrundfunkanstalten der ARD und mit dem ZDF
zusammenarbeiten. Sie kann bei ihrer Programmge-
staltung Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten der Länder verwenden und ihnen ihre
Sendungen für eine Programmübernahme überlassen.
(2) Die Deutsche Welle kann zur Herstellung und wirt-
schaftlichen Verwertung von Rundfunkproduktionen
mit anderen Rundfunkveranstaltern zusammenarbei-
ten und sich zu diesem Zweck im Rahmen des § 59
auch an anderen Unternehmen beteiligen. Die Her-
stellung der Rundfunkproduktionen nach Satz 1 darf
nicht überwiegend einer wirtschaftlichen Verwertung
dienen.
(3) Die Zusammenarbeit mit Rundfunkanstalten und
-veranstaltern nach den Absätzen 1 und 2 ist zulässig,
sofern die redaktionelle Unabhängigkeit der Deut-
schen Welle unberührt bleibt.
(4) Die Deutsche Welle arbeitet wechselseitig zur Erfüllung
ihrer Aufgaben insbesondere mit den Institutionen
zusammen, die sich mit internationalen Beziehungen,
Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft befassen.


DW-Gesetz in seiner aktuell gültigen Fassung von 2004 https://m.dw.com/downloads/25811870/dw-gesetz.pdf
 
Wieso kommt man überhaupt auf die absurde Idee, als Lokalradioanbieter für ein Inlandsprogramm Content vom Auslandsdienst zu beziehen, welches sich an Personen im Ausland (sprich außerhalb des eignen Versorgungsgebiets) richtet?
Genau das habe ich eben im Bezug auf die Sendereihe, die übernommen wurde (und die Du angeführt hast), erklärt:
Viele Menschen hören Radio, um eine neue Sprache in der Praxis zu lernen.

Und mit welcher rechtl. Grundlage?
Siehe dazu @Radiokult . Thread #29.

Die DW ist kein Content Zulieferer wie die BLR oder dpa und sieht sich in ihrer Darstellung auch nicht als solche.
Das hat auch niemand behauptet. Sie ist aber ein Teil der ARD und die ist bekanntlich ein geben und nehmen. Es ist halt eine Zweitverwertung.

Andererseits entbehrt es natürlich nicht einer gewissen Komik, wenn manch ein Programmveranstalter hierzulande, Deutschland als Land betrachtet, in dem die Pressefreiheit eingeschränkt ist, so dass es einer Übernahme / rebroadcast von Deutsche Welle-Material im Inland bedarf...
*Kopfschüttel*
 
Wieso kommt man überhaupt auf die absurde Idee, als Lokalradioanbieter für ein Inlandsprogramm Content vom Auslandsdienst zu beziehen, welches sich an Personen im Ausland (sprich außerhalb des eignen Versorgungsgebiets) richtet?
Da könnte ich jetzt bezogen auf das HLR genauso gut fragen, wie man darauf kommt/kam, als Lokalradio auf Kurzwelle zu senden. Sie machen es halt, sie werden sich wohl schon was dabei gedacht haben und vor allen Dingen dürfen sie es. Und gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Du bist hier keinem wie auch immer gearteten Skandal auf der Spur, Du hast keine Ungereimtheiten aufgedeckt, Du hast offenbar einfach nur entsetzlich viel Langeweile.
An die Moderation: Ist es eventuell möglich, diese Scheindebatte mittels Threadschließung zu beenden? Mal ehrlich: Ich hab lange nicht mehr ein derartig aus der Luft gegriffenes Sinnlosthema hier gesehen.
 
An die Moderation: Ist es eventuell möglich, diese Scheindebatte mittels Threadschließung zu beenden? Mal ehrlich: Ich hab lange nicht mehr ein derartig aus der Luft gegriffenes Sinnlosthema hier gesehen.
Dankeschön, eigentlich ist das hier nur ein raushauen seiner Meinung. Auf eine richtige Diskussion hat er eigentlich überhaupt keine Lust. Wie man ja auch unschwer an diesem Thread sieht werden immer wieder die selben Argumente im Uhrzeigersinn wiederholt.
 
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Zu den Truppensendern (AFN, BFBS etc.) hilft ein Blick das Zusatzabkommenzum NATO-Truppenstatut, Artikel 60 : [Fernmeldeanlagen und -dienste; Rundfunk- und Fernsehsender und -empfangsanlagen]

(1)


Eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörigen benutzen die öffentlichen Fernmeldedienste der Bundesrepublik, soweit nicht in diesem Artikel etwas anderes vorgesehen ist. Für die Benutzung gelten die jeweiligen deutschen Vorschriften, soweit nicht durch Verwaltungsabkommen etwas Abweichendes bestimmt ist. Bei der Anwendung der deutschen Vorschriften wird eine Truppe nicht ungünstiger als die Bundeswehr behandelt.

(2)


Eine Truppe kann, soweit dies für militärische Zwecke erforderlich ist,




(a)


Fernmeldeanlagen (außer Funkanlagen) innerhalb der von ihr benutzten Liegenschaften,




(b)


nach Konsultation der deutschen Behörden Funkstellen für feste Funkdienste,




(c)


Funkanlagen für bewegliche Funkdienste und Ortungsfunkdienste,




(d)


sonstige Funkempfangsanlagen,




(e)


zeitweilig Fernmeldeanlagen jeder Art für den Einsatz bei Übungen, Manövern und in den Fällen eines Notstandes entsprechend den mit deutschen Behörden abgestimmten Verfahren errichten, betreiben und unterhalten.

(3)


(a)


Eine Truppe kann Drahtfernmeldeanlagen außerhalb der von ihr benutzten Liegenschaften mit Zustimmung der deutschen Behörden errichten, betreiben und unterhalten, wenn







(i)


zwingende Gründe der militärischen Sicherheit vorliegen oder







(ii)


die deutschen Behörden nicht in der Lage sind oder darauf verzichten, die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen.




(b)


Die beschleunigte Durchführung des Zustimmungsverfahrens seitens der deutschen Behörden wird durch Verwaltungsabkommen sichergestellt.

(4)


(a)


Eine Truppe kann Fernmeldeanlagen, die vor Inkrafttreten dieses Abkommens den bisherigen Vorschriften entsprechend in Betrieb genommen worden sind, auch weiterhin betreiben und unterhalten.




(b)


(gestrichen)

(5)


(a)


Eine Truppe ist berechtigt, eigene Ton- und Fernsehrundfunksender für die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder und deren Angehörige zu betreiben, soweit durch diese Funkstellen die deutschen Rundfunkdienste nicht in unbilliger Weise beeinträchtigt werden. Unter dieser Voraussetzung können bestehende Sendeeinrichtungen dieser Art weiter betrieben werden. Zusätzliche Sendeeinrichtungen können nur im Einvernehmen mit den deutschen Behörden errichtet und betrieben werden.




(b)


Eine Truppe, ein ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörigen können Ton- und Fernsehrundfunkempfangsanlagen gebührenfrei und ohne Einzelgenehmigung errichten und betreiben, sofern sie keine elektromagnetischen Störungen von Funkdiensten verursachen.

(6)


Für Funkfrequenzen einschließlich ihrer kennzeichnenden Merkmale gilt der auf diesen Artikel Bezug nehmende Abschnitt des Unterzeichnungsprotokolls, Absatz (5).

(7)


(a)


Die von einer Truppe errichteten Fernmeldeanlagen können an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden.




(b)


Fernmeldeeinrichtungen der Truppe, die an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschaltet werden sollen, sowie Funkanlagen müssen die in deutschen Vorschriften festgelegten grundlegenden Anforderungen einhalten. Noch bestehende Besonderheiten sind Übergangsweise mit zu berücksichtigen. Die Übergangsfrist wird nicht ohne allseitiges Einvernehmen zwischen den Truppen und den deutschen Behörden beendet.




(c)


Ausnahmen von dem unter Buchstabe (b) genannten Grundsatz sind nur zulässig







(i)


für die Fernmeldeeinrichtungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens vom 18. März 1993 zur Änderung dieses Abkommens bereits bei der Truppe vorhanden sind oder deren Beschaffung eingeleitet ist, oder







(ii)


auf Grund besonderer Vereinbarungen zwischen der Truppe und dem Bundesminister für Post und Telekommunikation.




Daraus resultierende Haftungsfragen sind in Übereinstimmung mit den Bestimmungen bestehender Übereinkünfte zu regeln.

(8)


(a)


Eine Truppe berücksichtigt bei der Errichtung und beim Betrieb von Fernmeldeanlagen die Bestimmungen des Internationalen Fernmeldevertrages von Nairobi vom 6. November 1982 oder einer an seine Stelle tretenden Übereinkunft und die sonstigen die Bundesrepublik auf dem Gebiet des Fernmeldewesens bindenden internationalen Übereinkünfte.




(b)


Eine Truppe ist an die unter Buchstabe (a) genannten Bestimmungen jedoch insoweit nicht gebunden, als die Bundeswehr nach innerdeutschen Vorschriften davon befreit ist.




(c)


Bei dem Abschluss künftiger internationaler Übereinkünfte auf dem Gebiet des Fernmeldewesens berücksichtigen die deutschen Behörden nach Konsultation einer Truppe die Fernmeldebedürfnisse der Truppe angemessen

(9)


(a)


Eine Truppe trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Störungen des deutschen Fernmeldebetriebes durch Fernmelde- oder andere elektrische Anlagen der Truppe zu vermeiden oder zu beseitigen.




(b)


Die deutschen Behörden treffen im Rahmen der deutschen Vorschriften alle zumutbaren Maßnahmen, um Störungen des Fernmeldebetriebes einer Truppe durch deutsche Fernmelde- oder andere elektrische Anlagen zu vermeiden oder zu beseitigen.

(10)


Bei der Auslegung und Anwendung dieses Artikels werden die Interessen der Truppe auf deren Wunsch durch den Bundesminister für Post und Telekommunikation im Rahmen seiner Zuständigkeiten wahrgenommen.
Quelle: http://www.abg-plus.de/ebuecher/abg_all/index.html

Ansonsten empfehle ich, da wahrscheinlich keine Juristinnen und Juristen hier zugegen sind, eine Anfrage bei Deiner zuständigen Medienanstalt zu stellen, oder bei FragDenStaat. Aber wenn ich mir den Verlauf der Diskussion anschaue, ist auch das Sinnlos, weil das Ergebnis hier eine von Aggression geprägte Meinung nicht unbedingt ändern würde. Daher schließe ich mich dem Votum an: Admins, Deckel drauf.

Übrigens, die Frage ob Staatsfunk oder nicht stellte sich jüngst auch in Berlin bei der UKW Verlängerung für RFI da der französische Staat ja nun direkt die Sender finanziert. Es scheint also doch nicht nur am Geldfluß zu liegen, so lange deutlich gemacht werden kann, dass die redaktionelle Unabhängigkeit nicht von der Direktfinanzierung abhängig ist.
 
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Immer wieder liest man davon, dass "staatliche" (=staatlich finanzierte) Rundfunkprogramme in Deutschland nicht verbreitet werden können, weil angeblich andere Nationen/Regierungen/Regimes hierzulande nicht als Programmveranstalter auftreten dürfen. Diese Diskussion kam z.B. auf, als es darum ging, warum in Deutschland nicht UA:RADIO flächendeckend über DAB aufgeschaltet wurde, wohingegen dies in Polen oder der Tschechischen Republik völlig problemlos der Fall war.

Ein spannendes Thema, denn nach dem Verbot von RT Deutsch / SNA Radio kam hier in Berlin doch auch die Frage auf, ob der französische Staatssender RFI weiterhin über UKW verbreitet werden darf. Zum Zeitpunkt der Frequenzausschreibung hieß es im Tagesspiegel noch: „Wie zu hören ist, verlaufen die Gespräche vor allem auf politischer Ebene, zwischen Paris, Berlin und MABB. Eine Lösung soll her, die den Sendeschluss von RFI in Berlin verhindert und zugleich das Sendeverbot von RT Deutsch nicht infrage stellt.“ Ein Jahr später wurde dann von der MABB die erneute Frequenzvergabe an RFI in einer kurzen Pressemitteilung bekannt gegeben, ohne dass es jemals eine Erklärung gab, warum RFI nun anders zu behandeln ist als RT Deutsch.
 
Wie es bei RFI Berlin ist, weiß ich nicht. BBC Berlin ist jedoch sehr interessant, da dieses Programm speziell für die damalige 90,2 MHz und heute 94,8 MHz zusammengesetzt wird. Dort läuft nämlich eigens ausgespielte, bei der ARD buchbare Werbung, während im Rest der Welt die Promos zu hören sind.



Es gab bei der Neuausschreibung der RFI-Frequenz durchaus kritische Stimmen:

Radio Golos (bzw. Radio Russki) auf der 97.2 wäre das russische "Gegenstück".
Naja, also Радио Голос Берлина 97.2 FM (ex. Радио Русский Берлин 97.2 FM) ist eine privatrechtliche GmbH. Lustigerweise eine, die in der Axel-Springer-Straße ansässig ist...
 
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Radio Golos (bzw. Radio Russki) auf der 97.2 wäre das russische "Gegenstück".
Radio Golos ist aber eine Produktion aus Berlin und damit mit RFI schwer vergleichbar. So wie auch Metropol FM kein Programm aus der Türkei ist. Bei RFI ist das ja anders, hier wird einfach das Original Programm aus Paris gesendet.
 
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Nur der Vollständigkeit halber ein kleiner Sprach(ex)kurs:
Das Programm heißt "Radio Golos Berlina". Golos ist nur die "Stimme". Also die "Stimme Berlins" und nicht nur "Radio Stimme". Man wollte ja nicht mehr "Radio Russkii" heißen (in politisch schwierigen Zeiten eventuell verständlich), aber muss nun damit leben, dass man sich beim neuen Namen sofort an "Radio Golos Rossii" (die "Stimme Rußlands") oder "Golos Korei" (die "Stimme Koreas") erinnert fühlt...


Bei RFI ist das ja anders, hier wird einfach das Oraginal Programm aus Paris gesendet.
Ist das denn wirklich so bei RFI Berlin oder gibt es da auch regionale Besonderheiten wie die Werbung auf der Berliner Frequenz des BBC WS, die tatsächlich nur dort läuft? Wird auf 94,8MHz tatsächlich 1:1 der Satellitenstream des französischsprachigen (es gibt auch noch eines für Afrika) RFI übernommen?

RFI wurde bislang ja direkt vom Außenministerium finanziert, während die Inlandsprogramme von Radio France über eine Rundfunkabgabe vergleichbar einer "service publique-Gebühr" finanziert wurden. Damit soll aber bald Schluss sein (evtl. wurde das auch schon umgestellt), denn auch Radio France soll künftig aus Steuern finanziert werden.

Es scheint also doch nicht nur am Geldfluß zu liegen, so lange deutlich gemacht werden kann, dass die redaktionelle Unabhängigkeit nicht von der Direktfinanzierung abhängig ist.
Eben das ist nicht der Fall! Hier wird mit unterschiedlichen Wässerchen gewaschen:

"Für die Aufsichtsbehörde ergab sich aus der Staatsfinanzierung von RT Deutsch ein klarer Verstoß gegen die Intention eines staatsfernen Rundfunks. Wobei die MABB nur die Finanzierung in den Blick nahm, die Inhalte von RT Deutsch blieben außen vor. In der MABB-Logik müsste sich dem Vorgehen gegen RT Deutsch ein vergleichbares gegen RFI anschließen."

Da ist also offensichtlich doch manch ein (genehmeres) Programm gleicher als andere. Das Thema ist also noch lange nicht abgeschlossen, nur weil hier einige aufgebrachte "Schnappatmer" sich schon wieder echauffieren und nach Schloss und Schlagbaum schreien...
 
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Das Programm heißt "Radio Golos Berlina". Golos ist nur die "Stimme". Also die "Stimme Berlins" und nicht nur "Radio Stimme". Man wollte ja nicht mehr "Radio Russkii" heißen (in politisch schwierigen Zeiten eventuell verständlich), aber muss nun damit leben, dass man sich beim neuen Namen sofort an "Radio Golos Rossii" (die "Stimme Rußlands") oder "Golos Korei" (die "Stimme Koreas") erinnert fühlt...
Lustigerweise eine, die in der Axel-Springer-Straße ansässig ist...
Wie oft willst du deine eigene Unterbelichtung eigentlich noch zu Markte tragen? Deine Aussagen sind, mit Verlaub, eine Frechheit.. Du solltest dich (mal wieder!!!) in Grund und Boden schämen! Zu deiner Kenntnisnahme:
 
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Wie oft willst du deine eigene Unterbelichtung eigentlich noch zu Markte tragen? Deine Aussagen sind, mit Verlaub, eine Frechheit.. Du solltest dich (mal wieder!!!) in Grund und Boden schämen!

Lass dich einfach nicht davon anstacheln. Wir haben ja schon gestern festgestellt, dass Sprolly an einer wirklichen Diskussion nicht interessiert ist. Alleine das hier:

Es scheint also doch nicht nur am Geldfluß zu liegen, so lange deutlich gemacht werden kann, dass die redaktionelle Unabhängigkeit nicht von der Direktfinanzierung abhängig ist.
Eben das ist nicht der Fall! Hier wird mit unterschiedlichen Wässerchen gewaschen:

Dazu fällt mir mittlerweile nur die Titelmelodie eines sehr bekannten Mädchens aus Schweden ein. Auch dieses ständige neue Themen aufmachen. Es wird wirklich das eine Haar in der Suppe gesucht und wenn sich dann die Leute mit der Kompetenz melden und Belege für ihre Argumente liefern, dann wird es gekonnt ignoriert bzw. einfach das nächste Thema aus der Luft gegriffen.

Wir haben hier mal mit AFN angefangen. Alleine, dass sich der Thread in Richtung RT gedreht hat zeigt doch, wie Sinnlos das alles hier ist. Für Sprolly sind alle Sender, die aus einer Steuer finanziert werden direkt Staatssender, wenn diese Logik dann aber mal auf RT angewendet wird, dann sind sie ja unabhängig und es wird mit zweierlei Maß gemessen. Merkt das hier eigentlich irgendwer? Der einzige, der hier mit zweierlei Maß misst, bist du Sprolly.

So und um dieses RT Thema jetzt endlich mal zum Abschluss zu bringen (und damit hoffentlich auch das umschwenken auf ein neues Thema):
Durch Erlass Nr. 894, den der russische Präsident Wladimir Putin am 9. Dezember 2013 unterzeichnete, wurden die „Stimme Russlands“ und die Nachrichtenagentur RIA Novosti zu einer neuen, staatlichen Nachrichtenagentur mit dem Namen „Internationale Nachrichtenagentur Rossija Sewodnja“ zusammengeschlossen.

Kisseljow, der am selben Tag mit Erlass Nr. 895 zum Generaldirektor der neuen Agentur bestellt wurde, gilt als ideologischer Hardliner und als Verfechter präsidialer autokratischer Tendenzen. [...]

Kisseljow war zuletzt im Sommer 2013 durch homophobe Äußerungen aufgefallen und verglich Putin an dessen 60. Geburtstag in einem positiven Sinne mit dem Diktator Josef Stalin.
"Quelle": https://de.wikipedia.org/wiki/Rossija_Sewodnja

So. Noch fragen? Ich muss wohl nicht erklären, dass die Berufung eines Intendanten durch den Präsidenten eines Staates nicht gerade von Staatsferne zeugt.

Da ist also offensichtlich doch manch ein (genehmeres) Programm gleicher als andere. Das Thema ist also noch lange nicht abgeschlossen,

Das beste heute Abend habe ich doch glatt übersehen. Zu dem Zeitpunkt war das Programm noch nicht Steuerfinanziert. Außerdem steht ja auch im Artikel:
Wie zu hören ist, verlaufen die Gespräche vor allem auf politischer Ebene, zwischen Paris, Berlin und MABB. Eine Lösung soll her, die den Sendeschluss von RFI in Berlin verhindert und zugleich das Sendeverbot von RT Deutsch nicht infrage stellt. Eine Ungleichbehandlung des französischen und des russischen Programms wäre aber ein gefundenes Fressen für alle „Putinisten“

Ja es ist definitiv eine Streitfrage, ist es heute sicherlich auch. Das Problem ist aber, dass du nicht diskutieren möchtest. Möchtest du die Meinung von mir dazu hören? Wenn ich sie jetzt sagen würde, dann würde nur kommen: "also rechtlich geht das ja nicht". - Dann Klag doch dagegen oder reiche Beschwerde bei den Medienanstalten ein.

Aber das beste deiner Debattenkultur kommt eh ganz am Schluss:
nur weil hier einige aufgebrachte "Schnappatmer" sich schon wieder echauffieren und nach Schloss und Schlagbaum schreien...

Wenn dich unsere Meinung und Expertise nicht interessiert, dann frag halt nicht danach.
 
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