Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

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bobbe

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Hallo,

ein Kunde von mir betreibt ein Webradio. Dieses ist bei der GEMA angemeldet und in deren Webradio-Datenbank eingetragen. Nun gibt es aber einige Webradios die sich, aus welchen Gründen auch immer, aus dieser GEMA-Datenbank wieder haben austragen lassen.

Auch mein Kunde will nicht in dieser Datenbank stehen, doch die GEMA verweigert bisher die Löschung seiner personenbezogenen Daten (Radioname und URL), und behauptet das es keine Ausnahmen gäbe, also alle Webradios eingetragen seien. Dies ist nach meinem Kenntnisstand aber falsch.

Mein Kunde will aber für sich selbst bestimmen ob er in eine öffentliche Datenbank eingetragen wird oder nicht.

Wie ist das nun?
Kann jemand was dazu sagen?
Gerne auch vertraulich per privater Nachricht.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Was sollte einer dazu sagen wenn die GEMA sagt das es das nicht gibt dann ist das so. Es ist dann vielleicht auch davon auszugehen das die angeblich ausgetragenen keine GEMA zahlen, denn das wäre das Resultat im Falle das Du die Aussage der GEMA schriftlich bekommst.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Eine interessante Geschichte, denn eigentlich müsste jeder im Rahmen der informellen Selbstbestimmung ein Recht darauf haben, dass diese Angaben nicht veröffentlicht werden. Da die Lizenz auch der GEMA kein Recht auf die Anzeige eines Kundenverhältnisses einräumt (also die Darstellung der Lizenznehmer auf der Homepage), dürfte es kein Problem sein, im Rahmen des Datenschutzes darauf zu bestehen, den Eintrag zu löschen. Für eine Auflistung der Sender gibt es aus meiner Sicht keine Vertragsrechtliche Grundlage... zumindest in der Lizenz auf der Homepage steht nichts davon.

Ich denke, man kann hier sicher ähnlich sehen, wie mit einem Telefonbucheintrag: wer nicht klar "Nein" sagt, steht drin.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Es ist dann vielleicht auch davon auszugehen das die angeblich ausgetragenen keine GEMA zahlen (...)
Nach meinem Kenntnisstand ist dem nicht so. Auch ich habe zwei Quellen an der Hand (einen aktuellen und einen Ex-Betreiber), die trotz ordnungsgemäßer Zahlung an die GEMA auf der dortigen website nicht gelistet waren.

Allerdings ist mir ein Fall bekannt, wo so etwas genau dem Gegenteil von dem, was der threaderöffner zu verfolgen scheint, führte: Ein Mod, der neu bei dem Internetradio anfangen sollte, zog seine Bewerbung zurück, weil er nicht bei einem "illegalen Sender" senden wollte - er hatte in der GEMA-Liste nachgeschaut.
Das sorgte anfangs für Irritation und brauchte etwas Aufwand, um darzulegen, dass alles seine Ordnung habe. Insofern hat Steve Wilson schon recht - wo soll der Nutzen liegen?

Respekt vor dem Kundenwunsch, allerdings fällt mir spontan keine Konstellation ein, die ein verstecken dieser Daten rechtfertigen würden.
Da mir auch kein webradio einfällt, dass nicht mindestens eine website hat, greift spätestens hier sowieso die Pflicht zum Impressum.

Was also soll der Aufriss? :rolleyes:
Gruß, Uli
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Wie groß ist der Aufwand - wenn ich eine Lizenz dort kaufe, bekomme ich von der GEMA eine Rechnung - die kann ich vorweisen und damit hat niemand was zu melden von wegen "nicht lizenziert"

Zu Anfang des "Lizenzshops" war es definitiv so, daß die Aufnahme in die Liste auf freiwilliger Basis erfolgte. Kann sein, daß das jetzt anders ist - weil vielleicht auch die GEMA den WERT dieser Liste erkannt hat (rein marketingtechnisch.... ich habe immer wieder Anfragen in der Art "wie viele Webradios gibt es in Deutschland, gibt es verläßliche Angaben über Hörerzahlen etc.")

Allerdings sollte man 2 Punkte niemals vergessen:

1.) Nicht jedes GEMA-lizenzierte Radio wird in dieser Liste auftauchen, aus einem einfachen Grund: Nicht jedes GEMA-lizenzierte Radio fällt unter die Regelung der Online-Lizenzen und kann sich mit diesen lizenzieren !

2.) Ausnahmen sind immer möglich - auch wenn der eine oder andere Sachbearbeiter das verneint - um weniger Arbeit zu haben ;) unzulässig ist eine solche "Zwangsverlinkung" leider nicht - wer ein Internetangebot publiziert, muß damit leben, daß er verlinkt wird...

Gruß,
Croydon
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Kundenwunsch hin oder her. Der Kunde will selbst entscheiden in welche Datenbank er aufgenommen wird oder nicht.

@Croydon:
Es geht nicht um eine Verlinkung, sondern um eine Eintragung in eine Datenbank mit Suchfunktion. Selbst bei Google kann man Links austragen lassen oder deren Eintragung unterbinden. Ebenso im Telefonbuch.

Es geht hier um Datenschutz, Persönlichkeitsrecht...

Mich interessiert:

- Wer hat sich noch austragen lassen?
- Hat sich schon jemand bei zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschwert?
- Hat schon jemand rechtliche Schritte eingeleitet? Abmahnung oder EV?
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Ich sehe aber immer noch nicht einen einzigen Grund, wieso ich als Webradioanbieter etwas gegen die Aufnahme in der GEMA-Datenbank haben sollte. Als UKW-Radiobetreiber hielte ich meine Frequenz doch auch nicht geheim?!


Gruß TSD
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

@Tondose:
Die Gründe sind auch egal, nur der Wunsch zählt. Wäre ja noch schöner wenn man beim Beantragen eines Telefonanschlusses dem gegenüber stundenlang davon überzeugen müsste, dass man nicht ins Telefonbuch eingetragen werden will.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Es geht hier um Datenschutz, Persönlichkeitsrecht...

Sobald eine Seite im Netz steht, ist diese Impressumspflichtig. Ebenso sind die Registrardaten der NICs frei einsehbar. Wer jetzt bei der GEMA auf Datenschutz pocht, obwohl die Daten a. auf der Webseite veröffentlich werden müssen und b. bei der NIC ebenfalls veröffentlicht werden, macht sich IMO ziemlich lächerlich.

Wer in der Öffentlichkeit nicht auftreten will, darf kein Projekt im Internet veröffentlichen. Oder gehst du auf den Stachus in München und verlangst, das dich niemand ansieht?

Und der Vergleich mit dem Telefon ist völlig am Thema vorbei. Telefon ist privat in der eigenen Wohnung. Internetseiten und Webradios sind Weltweit erreichbar. Zwei völlig verschiedene Dinge.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Guten Morgen Pegasus,

betreffend Telefon hast du (wiedermal) unrecht. Genauso, wie ich zum erreichen eines Teilnehmeres die richtige Nummer brauche, brauche ich im Netz die richtige Adresse, um das betreffende Radio/Webseite zu erreichen.

"Prinzipiell" sind natürlich auch Telefongeheimnummern erreichbar. Nur wer kennt die Nummer? ;)

Und auch jeder Telefonanschluss ist "weltweit" verfügbar.

Was du wiedermal versuchst, ist natürlich aus deiner Sicht der Welt verständlich. Recht hast du damit nicht.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Du solltest erstmal lernen, wo der Unterschied zwischen Telefon und Webseite ist.
Der Sinn einer Webseite ist es öffentlich aufzutreten. Sonst wäre diese entweder gar nicht über das Interent erreichbar oder zumindest Passwortgeschützt.
Ein Telefon hatte noch nie den Sinn, eine Person "öffentlich zugänglich" zu machen, sondern lediglich private Kommunikation mit idR einer einzigen Person zur gleichen Zeit zu ermöglichen.

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

Was ich allerdings nicht verstehe, das du mich jetzt anfeindest. Ich dachte nach dem PN-Wechsel ziehst du Sachlichkeit vor. Dein letzer Beitrag zeigt aber leider das Gegenteil
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Auch bei meinen gewerblichen Telefonbucheintrag kann ich bestimmen, ob und wenn ja mit welchen Rufnummern ich eingetragen werden will.

Entscheident ist hier nicht, ob der Wunsch meines Kunden sinn macht oder nicht oder was ich dazu denke. Das entscheidet der selbst für sich.

Meine Fragen waren:

Wer hat sich austragen lassen?

Wer kann dazu etwas gescheites sagen? (außer das es seiner Meinung nach keinen Sinn macht)
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Also mal ehrlich, wenn ein Kundenwunsch keinen Sinn macht, ist es deine Aufgabe, beratend zu wirken und auf diesen Umstand hinzuweisen. Das ist der Sinn, wenn man einen Fachmann beauftragt, etwas durchzuführen.

Ansonsten wurde deine Frage bereits mehrfach beantwortet. Ich wüsste nicht, was noch an Antworten kommen sollte. Aber ich lass mich mal überraschen.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

@Croydon:
Es geht nicht um eine Verlinkung, sondern um eine Eintragung in eine Datenbank mit Suchfunktion.

Eben nicht. Die "Datenbank" enthält nämlich weder personenbezogene Daten noch solche, die nicht im Einklang mit dem Datenschutz stehen würden - sie enthält lediglich den Namen des Senders und die eingetragenen URLs und ist damit eine Linkliste - zumindest was die nach außen ersichtlichen Daten angeht. Und gegen eine Verlinkung kann man sich nicht wehren - es mag Anbieter wie google geben, die auf FREIWILLIGER Basis einen Linkaustrag vornehmen, aber es ist eben nicht verpflichtend und gibt keine rechtliche Handhabe gegen eine Verlinkung - solange der Link selber nicht in irgendeiner Weise gegen anderweitige Bestimmungen verstößt, also z.B. mit beleidigenden oder verleumderischen Behauptungen versehen wird.

Und was den "Kunden" angeht - es ZWINGT ihn ja wohl keiner den Online-Lizenzshop zu nutzen... er kann sich auch herkömmlich lizenzieren lassen... wird zwar dann genauso in die interne Kundendatenbank der GEMA aufgenommen....

Du hast sicherlich ein Bankkonto, eine Krankenversicherung etc.pp.

Weisst Du eigentlich, in wie vielen Datenbanken Du schon drinstehst, ob Du willst oder nicht?

Irgendwie wird hier was an den Haaren herbeigezogen, was einfach mal in China keine Tüte Reis zum Umkippen bewegen würde....

Gruß,
Croydon
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Der Sinn einer Webseite ist es öffentlich aufzutreten. Sonst wäre diese entweder gar nicht über das Interent erreichbar oder zumindest Passwortgeschützt.
Ein Telefon hatte noch nie den Sinn, eine Person "öffentlich zugänglich" zu machen, sondern lediglich private Kommunikation mit idR einer einzigen Person zur gleichen Zeit zu ermöglichen.


Entfernen wir uns mal davon, auf welchem Weg die Kommunikation erfolgt, sondern wenden wir uns der eigentlichen Thematik zu, wo ich zugeben muss, beim Erstposting vielleicht doch etwas undeutlich gewesen zu sein.

Mit jedem Telefonanschluss bin ich weltweit "öffentlich zugänglich", wie du so schon schreibst. Und hier kann ich durch Löschung aus den Telefonbüchern diejenigen einschränken, die wissen, wie sie mich erreichen können. Ich kann gezielter selektieren.

Gleichzeitig bin ich mit einer Webseite nur dann für eine größere Zahl Menschen erreichbar, wenn ich in möglichst vielen Datenbanken/Suchmaschinen vohanden bin. Ergo bin ich umso schwerer ausfindig zu machen, in je weniger Datenbanken ich bin.

Sonst bin ich zwar "öffentlich", stehe aber soweit abseits des Mainstream, das nur derjenige, der zufällig mal zu mir hinschaut, mich auch findet. Oder derjenige findet mich, der mich gezielt sucht. Aber das sind Ausnahmen.

Aber wie du richtig sagst, nur ein Passwortschutz schützt wirklich. Aber nun ja, für dich sicher auch kein Problem..;) Aber lassen wir das..;)

Zusammenfassung:
Wenn ein Kunde nicht via einer Datenbank bei der GEMA gefunden werden will (den Grund muss er wissen), dann sei ihm diese Entscheidung freigestellt.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Leute, es ist einfach müssig darüber zu diskutieren - Fakt ist nunmal, daß es gegen die Verlinkung keine Rechtsmittel gibt. Schluss aus Punkt um...

Man kann dagegen sein, man kann es Sch.... finden - ändern tuts nichts dran.

Gruß,
Croydon
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Es ist Fakt, dass bestimmte Sender nicht in der GEMA Liste auftauchen, nämlich solche, die von einem anderen Unternehmen finanziert werden ( Global24 z.B. )
Das einzelne Radios kein großes Mitspracherecht dabei haben, sollte jedem klar sein, ein "Kartell" wie G24 hat da ganz andere Konditionen.

@Neelix: Die GEMA ist kein Kinderspielplatz und kein Wunschkonzert und die "Kunden" sind keine Kunden, sondern sind verpflichtet, sich dort anzumelden, daher sehe ich auch keinerlei Grundlage, sich da Extrawürste braten lassen zu dürfen, ganz ehrlich...
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Guten Morgen Clausel,

mir ist nie ganz klar, warum du immer wieder, fast wie im Reflex, von "Kinderspielplatz" schreibst. Mir ging es einfach drum, die Freiheit des Einzelnen zu verteidigen, solange diese nicht völlig verschwindet. Regeln sind auch nur von irgendjemanden irgendwann mal aufgestellt worden, um seine eigenen Interessen zu verteidigen. Kritisch zu sein, ist jedermans Recht und, meiner Meinung nach, Pflicht.

Und ein Eintrag in eine öffentliche Linksammlung/Datenbank einer Lizenzstelle muss diskussionswürdig sein.

Habe grade nachgesehen: Die AKM macht das nicht. Wozu auch? Ich habe meine Lizenz, weise auf meiner Homepage darauf hin. Das solls dann aber auch gewesen sein.

Ich wünsche allen einen schönen Arbeitstag
lg
Horst
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Warum?
Weil ich es unglaublich kindisch und albern finde, darüber zu diskutieren. Warum hat Pegasus schon eingehend erläutert.
Jeder muss die Gelegenheit haben, zu sehen, ob ein Internetradio gemeldet ist, meiner Meinung nach, ob das nun eine Liste "online" ist, oder leicht und für jedermann an anderer Stelle einsehbar ist, ist dabei sekundär von Belang.

Das Problem ist einfach, dass viele Internetradio als reinen Kinderspielplatz verstehen und auch selber ausleben, das stört mich gewaltig, aber nunja, da ist wohl nicht viel dran zu machen :)

Schönen Arbeitstag
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Die "Datenbank" enthält nämlich weder personenbezogene Daten noch solche, die nicht im Einklang mit dem Datenschutz stehen würden - sie enthält lediglich den Namen des Senders und die eingetragenen URLs...

1. Die GEMA-Datenbank ist eine öffentlich zugängliche Datenbank und unterliegt damit besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, vergleichbar mit der Telefonauskunft oder einer Suchmaschine (bei beiden kann man sich austragen lassen und hat sogar ein Recht darauf).

2. Eine URL ist, genauso wie eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, eine personenbezogene Information.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Mit der Einwilligung der Statuten der GEMA ( Bei Lizenzerwerb ) ist die Eintragung in diese Liste auch angenommen und eine URL als personenbezogene Information wie eine Telefonnumer zu bezeichnen, halte ich für etwas merkwürdig, da jede Internetseite und gerade Internetradios möglichst viele Benutzer / Besucher haben wollen, ganz anders als bei den von Dir angesprochenen Daten...
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Schönen Mittag,

es muss damit erledigt sein, das einfach auf der betreffenden Webseite ein Vermerk steht, das man gemeldet ist. Genau so steht es in meinem AKM-Vertrag drinnen. Nicht mehr ist erforderlich.

Eine komplette Liste aller Radios halte ich deswegen für problematisch, weil dadurch ein verzerrtes Gesamtbild entstehen kann. Außerdem ist es dadurch leicht, Informationen in relativ kurzer Zeit billig zu sammeln. Wer, wo, wieviele?

Interessant wäre es, ob die AKM auf Verlangen (Telefon/Fax/Email) eine Gesamtliste aller registrierten Webradios in AT versendet. Hier muss ich mal nachfragen. Sollte das geschehen, will ich nicht, das ich dort drinnen stehe.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

1. Die GEMA-Datenbank ist eine öffentlich zugängliche Datenbank und unterliegt damit besonderen datenschutzrechtlichen Regeln, vergleichbar mit der Telefonauskunft oder einer Suchmaschine (bei beiden kann man sich austragen lassen und hat sogar ein Recht darauf).

2. Eine URL ist, genauso wie eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, eine personenbezogene Information.

Möchte ja gerne mal wissen, wo Du Dein Halbwissen herbeziehst....

1.) Die GEMA-"Datenbank" ist immer noch eine Linkliste, weiter nichts.
SIe unterliegt auch keineswegs "besonderen datenschutzrechtlichen Regeln" - welche sollten dies denn auch sein ???
Besonders geschützt werden so genannte besondere Arten von Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, nämlich Daten über rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit und das Sexualleben.

Finde da nichts, was in irgendeiner Weise auf die GEMA zutreffen könnte...

Dagegen findet sich aber etwas ganz anderes :

Eine Veröffentlichung von Personenlisten ist generell dann zulässig, wenn die Angaben auf bestimmte Daten beschränkt werden und der Veröffentlichung kein schutzwürdiges Interesse der in der Liste aufgeführten Personen entgegensteht.

Folgende Angaben sind dabei zulässig:


Zugehörigkeit der Person zu der aufgelisteten Personengruppe - außer die Zugehörigkeit an sich ist als schutzwürdig anzusehen (z.B. bei einer Auflistung von Häftlingen eines Gefängnisses)
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung
Namen
Titel und akademische Grade
Anschrift und Geburtsjahr

Die Angabe folgender Daten bedarf in der Regel der Zustimmung der Personen, die aufgelistet werden sollen:
Telefonnummer
E-Mail-Adresse

Denn : Ein Recht auf Austragung eines Links gibt es definitiv nicht, das wurde vom zweithöchsten richterlichen Gremium dieses Landes, nämlich dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe u.a. unter folgendem AZ : I ZR 259/00 eindeutig festgestellt

Sobald Inhalte ohne technische Schutzmaßnahmen freiwillig in das Internet gestellt werden, dürfen Dritte ohne Rücksprache mit dem Urheber Hyperlinks auf diese Inhalte setzen. Die Verlinkung stellt keine unzulässige Vervielfältigung oder Veröffentlichung dar, da der Urheber mit der Freigabe sein ihm zustehendes Veröffentlichungsrecht wahr genommen hat. Der Link stellt in diesem Fall nur eine technische Erleichterung zum Auffinden der Inhalte dar. Zulässig ist auch die Verlinkung durch Deep-Links, die unter Umgehung der Startseite direkt zu den "tieferliegenden" Internetseiten führen.
[...]
Begründung: Homepagebetreiber, die ihre Inhalte ohne technische Schutzmaßnahmen ins Web stellen, wollen gerade, dass Interessierte auf die Inhalte zugreifen. Dabei kann es nach Auffassung des BGH keinen Unterschied machen, ob der Zugriff direkt durch die Eingabe der entsprechenden URL erfolgt oder ob der Interessierte durch externe Links den Weg zum Content findet

Außerdem auch hier direkt mal das BDSG befragt und siehe da : §20 gibt uns genau Auskunft darüber, daß eine Löschung von personenbezogenen Daten in folgenden Fällen erfolgen muß :

1.) wenn ihre Speicherung unzulässig ist
2.) ihre Kenntniss für die verarbeitende Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.

Gehen wir also mal fälschlicherweise davon aus, daß es sich um personenbezogene Daten handeln würde, dann würde in diesem Paragraphen eindeutig geregelt sein, daß - solange die Speicherung dieser Daten nicht unzulässig ist, die GEMA als öffentliche Einrichtung (kraft staatlicher Verleihung) diese Daten so lange speichern darf, bis sie sie nicht mehr braucht - also die Lizenz ausläuft.

2.) eine URL kann per se kein personenbezogenes Datum sein - denn eine URL beschreibt einen Server und keine natürliche Person. Der INHABER einer Domain-URL kann eine natürliche Person sein und die Angaben, die beim DENIC hinterlegt sind, sind in diesem Falle personenbezogen. Das ist aber (rein juristisch betrachtet) ein himmelweiter Unterschied !

Also wie ich schon mehrfach schrieb - schenkt euch die Diskussion, sie ist einfach mal sinnlos.....

Gruß,
Croydon
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Und ein Eintrag in eine öffentliche Linksammlung/Datenbank einer Lizenzstelle muss diskussionswürdig sein.

Solange es eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, was verlinkungen betrifft, ist da sehr wenig diskussionswürdig. Ausser du hast vor, etwas an der gesetzlichen Regelung zu ändern.
In diesem Fall ist das hier aber die falsche Plattform.

Ergo ist eine Diskussion über Verlinkungen hier also überflüssig.
 
AW: Keine Zwangseintragung in die GEMA-Webradio-Datenbank!?

Hey, da sind wir, die "Stammis" ja mal einer Meinung wie mir scheint :)
 
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