Fremdes Webradio in eigene Homepage einbinden – GEMA/GVL fällig?

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AW: Fremdes Webradio in eigene Homepage einbinden – GEMA/GVL fällig?

...^^ Ist wieder ein schönes Beispiel dass du anscheinend nicht verstehst was hier gesagt wird. Deine obige Ausführung wird bereits gesetzlich geregelt bedarf also keiner gesonderten Erwähnung.


Danke für die Erleuchtung, hätte mir klar sein müssen, was gesetzlich geregelt ist, bedarf keiner besonderen Erwähnung.
 
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Hallo,

ich möchte ein fremdes Webradio in meine Homepage einbinden. Der Betreiber des Radios ist damit einverstanden. Unklar ist aber, ob ich dann selbst GEMA & GVL bezahlen muss. Denn der Stream wird über meine Seite angeboten und gestartet, ist direkt in die Webseite eingebaut.

So begann der Thread und schriftlich liegt bisher nur die Antwort von der GVL vor. Ich persönlich würde nicht weiter spekulieren was die GEMA dazu sagt, sondern auf die Antwort warten, selbst wenn es einige Zeit dauert. Gegebenenfalls nochmal vorstellig werden.

Jetzt sind wir plötzlich beim Disclaimer. Wer eine Seite betreibt, sollte schon sehr sorgfälltig recherchieren was für Informationen auf dieser Seite stehen müssen. Wer interessiert ist und die nötige Zeit dafür aufbringt es zu lesen, dem empfehle ich diese Seite

Sehr informativ wie ich meine.

Gruß,
wissbegierig
 
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Nebenbei: Die Anforderungen an ein Impressum wurden vor kurzem vom Gesetzgeber (DE) stark gelockert...
 
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Jetzt habe ich noch einmal eine Frage... warum müssen Webradios die über dieses "Flatcast" senden sich eigentlich nicht bei der GEMA und GVL anmelden...?
 
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Wer hat dir denn das erzählt? Wer über Flatcast sendet, aber nicht GEMA/VL gemeldet ist, sendet illegal.
 
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Habe die Anfrage an die Gema noch einmal an zu zuständige Dame gemailt.
Hoffe da passiert bald was, damit dieser Tread geschlossen werden kann :)
 
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Ja aber viele Flatcast "Sender" stehe nicht in der GEMA Datenbank. Also senden da wohl sehr viele illegal... ist das der GEMA denn egal...?

Offensichtlich reagieren sie ja nicht mal auf E-Mails...
 
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So es ist soweit - hier die Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sollte Ihr Webradio auf einer dritten Seite so angeboten werden, daß der Player sich direkt auf der dritten Seite geöffnet wird oder betätigt werden kann, so fällt für die dritte Seite eine Vergütung an.
Sollte lediglich ein Link gesetzt werden, der auf Ihre Webradioseite führt auf welcher dann der Player betätigt wird, fällt keine Vergütung an.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Gardner
GEMA
Direktion Rundfunk und Neue Medien
Rosenheimer Str. 11
81667 München

Telefon (089) 4 80 03-216
Telefax (089) 4 80 03-239
____________
Ich habe es mir fast denken können.
 
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Hmm. Gut endlich eine klare Aussage. Oder doch nicht?

Aber dann haben so Seiten wie www.surfmusik.de doch ein riesen Problem. Dort läßt sich ja auch direkt der Player starten und es gibt einen embedded-Player in der Webseite!


P.S. Bin erstaunt, www.surfmusik.de bietet auf seiner Webseite einen "Radio-Grabber" an!
 
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ich glaube, Surfmusik ist da kein Einzelfall..
Aber so wie ich Surfmusik einschätze und kenne, wird er es geklärt haben.
 
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Es ist ganz einfach. Nur weil die GEMA das sagt, muss es noch nicht stimmen. Das die versuchen, eine weitere Lizenz zu verkaufen, ist verständlich. Ich würde mich auf diese Aussage nicht verlassen sondern einen ANwalt mit Erfahrung in dem Bereich fragen.
 
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Ich habe bereits etwas dazu gesagt und werde mich nicht wiederholen.
Allerdings sollte man erfahrenen Leuten, wie z.B. Pegasus, einfach mal Glauben schenken.
 
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Guten Tag allerseits,
ich habe mich eben mal durch diesen Thread gelesen und bin zunehmend verwirrt.
Zur Sache: Ich plane gerade ein Projekt was ich auch in der kommenden Woche vorstellen werde.es geht darum das ich ausschliesslich mit diesem Projekt nachts sende ( 0.00h-6.00h). Gema ist soweit klar aber die Gvl macht mir dann doch Sorgen.Der Grund liegt auf der Hand. Es ist ein Projekt was ich mit einem Internetradio zusammen mache dessen Hörerzahlen im dreistelligen Bereich liegen. Mein Stream läuft nur nachts und tagsüber verweise ich auf das andere Radio welches auf meiner Hp auch verlinkt ist (samt Player). Wenn die nun abends um 0.00h vom Stream gehen wird deren Stream auf meinen geschaltet und morgens dann umgekehrt bzw holen die nur ihren Stream zurück.
Das heisst also das ich "nur" 6 std gvl pflichtig zahlen muss??????
Sollte ich aber der Aussage der Gema oben glauben schenken müsste ich den vollen Anteil an Gvl zahlen,richtig ???

verwirrte Grüsse
RWE
 
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Hab nun leider die GVL-Unterlagen nicht griffbereit, da ich im Büro bin, aber ich wäre mir da nicht so sicher. Du bietest ja, wenn ich das nun richtig verstanden habe, eigentlich einen durchgehenden Stream an. Ganz unabhängig davon, ob er nun "immer dir gehört", oder nicht.

Bei der GVL-Anmeldung sowie auch bei der GEMA musst du ja auch die jeweilige URL angeben, unter denen "dein Stream" erreichbar ist. Und ich meine mich zu erinnern, dass es in den GVL-Unterlagen auch noch einen entsprechenden Absatz gibt, der dem, was du hier schilderst, recht nahe kommt.

Hast du dir die GVL-Unterlagen mal genau angeschaut? Bekommst du ja auch online zum download...
 
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Beim Anbieter des "NATIVE FLASH RADIO V1" steht...

Client ist GEMA-frei:
Dieses browserbasierende Flashradio ist deutlich als Fremdanbieter zu erkennen
und bedarf deshalb keiner GEMA-Lizens, da die einzelnen Sender die
erforderliche Lizens besitzen.

(Lizenz wird mit "z" geschrieben)


Gruß
 
AW: Fremdes Webradio in eigene Homepage einbinden – GEMA/GVL fällig?

Hast du dir die GVL-Unterlagen mal genau angeschaut? Bekommst du ja auch online zum download...

Ja das habe ich getan und das ist ja das was mich verwirrt. Ich für meinen Teil sende eben nur nachts und dieser andere Stream ist ja dann nur ein Verweis auf ein anderes Radio. Mein eigener Stream läuft tagsüber nicht.
Da würde dann wie in den oben genannten Beiträgen diese rechliche Geschichte zutragen kommen wie die Antwort von Herrn Abraham:
Zitat:Guten Tag,

Verlinkungen sind nicht extra vergütungspflichtig, wenn durch den Link lediglich auf den Server eines Webcasters zugegriffen wird, den wir lizenziert haben. Wenn dieser also die Nutzungen nach Maßgabe des GVL-Tarifes bezahlt, die über Zugriffe von der Webseite erfolgen, auf der der Link gesetzt ist, ist das in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen

David Abraham

Hmm, ich werde mich wohl oder übel nochmals mit der Gvl auseinandersetzen müssen um auf der sicheren Seite zu sein.
Trotzdem vielen Dank erst einmal
RWE
@Timmeyy

Und genau das ist ja gegeben,also das das andere Radio Gema/Gvl gelistet ist. Somit wäre ich da auf der sicheren Seite,wenn es denn so ist.
Rwe
 
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Waia Leute!! Es ist eine ganz klare Kiste: 1 Wer eine Webseite hat ( Keine Radioseite ) und verlinkt dort ein Radio zbs. www.XY-Radio.de ( Banner ) brauch dieser Webseiten betreiber keine Gema / GVL zu zahlen. Macht er dann die URL vom Stream auf die Seite zbs. Http:/meinstream.de dann ist er Gebürenpflichtig gegenüber der Gema und GVL.

2. Wer eine Webseite hat ( Radiowebseite ) und hat den Banner auf seiner Seite, spielt das keine Rolle und ist wurscht ob er den Banner oder URL auf der Seite hat, es sei denn!!! Er ist nicht bei der Gema / GVL gemeldet dann hat er sich ein Eigentor geschossen*gg

Dieser Fall hatten wir vor Kurzem und ich hab es Schriftlich von der Gema erhalten das die Rechtslage so ist. Da kann wer posten was er will: Frei nach dem Motto: Keiner macht was ich sage, aber alle machen mit.............

In diesem Sinne
 
AW: Fremdes Webradio in eigene Homepage einbinden – GEMA/GVL fällig?

OT


Und aus einem anderen Thread, aber fast zur gleichen Zeit:

...Was hier leute posten ist zu 40% Müll ...


Das dachte ich mir eben aber auch, als ich euer Impressum sah. OK, es ist vollständiger als manch ein anderes, das sich im Vorstellungsthread befindet, aber dennoch abmahnfähig.

DRINGEND überarbeiten...


Nachtrag: was ist ein

/OT
 
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