GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

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AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

mhm...

ich muss doch nochmals auf diesen radiopool kommen.

argumentiert wird, dass man ja eine vervielfälltigungsgebühr bezahlt, da die GVL ja davon ausgeht, dass die gestreamten titel auf dem server gespeichert werden.

in meinen augen ist damit ein solcher pool ja aber nicht legitimiert.

Das kann aber so auch nicht stimmen, da auch ich für mein Webradio mal bei Herrn Abraham genau nach einem solchen Musikpool gefragt habe und er mir damals schriftlich mitteilete das sofern es einen Musikpool auf einem Server gibt aus welchem sich unsere Moderatoren bedienen dieses von Seiten der GVL i.O. geht.
Es müsse nur gewährleistet werden das bei ausscheiden eines Moderators die Songs welche sich dieser Moderator aus dem Musikpool zum senden genommen hat von seinem Speichermedium wieder entfernt.

nun erklär mir mal bitte jemand, wie es im interesse der GVL sein kann, dass ich hunderte, wohl eher tausende MP3-dateien in einem pool sammle, aus denen sich leute (in diesem falle eben die moderatoren) nach lust und laune bedienen können?! der betreiber dieses pools kann ja unmöglich sicherstellen, dass diese dateien dann wirklich nur zum streamen in seinem webradio verwendet werden. alles andere wäre ja eigentlich ein missbrauch, und dieser ist ja wohl auch naheliegend. denn in dem moment, in dem man sich dann einen titel mal "eben so zum anhören" aus dem pool zieht, geht es am sinn und zweck vorbei.

stellt sich also nochmal die frage: pool erlaubt, oder nicht?!
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich digital Kopien vorhalte (eine Festplatte), diese aber in mehreren Webradios auflege? Der Titel wird also nur einmal kopiert. Muss ich trotzem fuer jede Station die 0.025 Euro/Song bezahlen.

Ahh ich hab die Loesung .. ich spiele nur noch alte Genesis-Hits .. da dauert jeder mindestens 10 Minuten und ich brauche somit nur ein Drittel der Songs. Wobei .. da hat doch die GVL auch was dagegen, man darf doch nur zwei Hits pro Kuenstler und Stunde spielen ... ahhh ... am Ende darf ich noch nicht mal mehr Spears und 'N Sync hintereinander spielen weil sie den gleichen Produzenten haben ...
 
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@ Steinzeitmensch:

Beim DIRV wurde zu diesem Thema schon mal eine ausführliche Diskussion geführt, vielleicht hilft Dir das hier ja weiter.

Gruß, Uli
 
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hallo uli,

ich bin da schon im bilde, und habe sowohl die geschichte im DIRV gelesen, als auch hier natürlich schon die "such-funktion" benutzt. so isses ja nicht. :)

aber wenn ich da mal ein zitat von herrn abraham loswerden darf:

Faktisch handelt es sich um ein "On-Demand"-Angebot an die Moderatoren, für das Rechte gem. § 19a UrhR erforderlich sind. Diese Rechte sind der GVL nicht übertragen worden, sie müssen individuell von den Rechteinhabern erworben werden.

so...was nun? :wall:
 
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---> Wenn dir eine CD/Vinyl geklaut wird und du sie rechtsmässig nicht mehr ersetzen kannst, hast du Pech gehabt ... einfach eine Kopie von diesen weiter zu verwenden ist illegal. [zumindest in der Schweiz ist das so, ob das auch für Deutschlang gilt, weiss ich nicht]

in meinen augen ziemlich logisch. sonst könnte ich ja MP3's aus den "wildesten" quellen runterladen, und hinterher behaupten "naja, ich HATTE sie mal im original". :D glaub nicht, dass die deutsche rechtslage hier so anders is.


da hat doch die GVL auch was dagegen, man darf doch nur zwei Hits pro Kuenstler und Stunde spielen

mhm...wo steht denn das? in den nutzungsbedingungen der GVL steht das im abschnitt 2 ein wenig anders. nicht viel, aber doch ein wenig... ;)
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

man bin ich froh bisher KEINEN Musikpool innerhalb meines Projektes einzusetzen.. (trotz dieser einen schriftlichen Bestätigung seitens der GVL...) und ich denke auch das ich das lieber bleiben lassen werde... bevor man mal einen im Team hat der Querschießt, aussteigt und einem mit soetwas gehörigen Schaden zufügen könnte..
 
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DJ_Roxy: Ich weiss ja nicht, in welcher Szene du dich bewegst, aber glaube mir in den Bereichen Rock, Drum'n'Bass, HipHop, Electro erlebt Vinyl gerade eine Renaissance ... d.h. es erscheinen wieder viel mehr Alben zusätzlich auf Vinyl und das nur aus einem Grund, dass ihre Musik in grossen und angesagten Locations gespielt wird. Und ja ... die meisten Vinyl landen nicht auf dem Verkaufstisch, sondern können entweder nur direkt bei der Band, oder direkt bei ihrem Label bezogen werden.

Professionelle DJs benutzen auch weiterhin Vinyl und keine CDs oder MP3s, arbeiten weiterhin mit den guten alten Turntables und nicht mit CD-Playern oder CardReader für USB-Sticks ... und sorry, dass ich das jetzt so direkt sage:
Ich habe mir deine Homepage angeschaut und auf mich machst du weder einen professionellen noch einen genug kompetenten Eindruck, um hier Leuten ans Bein zu pinkeln, die in der echten Szene unterwegs sind, Leuten, die in Clubs und Locations arbeiten, die pro Abend einiges mehr als 50 Zuhörer haben und mit Künstlern arbeiten, welche nicht nur einfach Play/Stop auf dem Player drücken können, sondern noch richtig Musik mischen. ( www.dj-roxy.com für die, dies interessiert ... )
Und bevor du jetzt wieder kommst, ich habe doch keine Ahnung vom Produzieren und Komponieren von Musik: Das ist mein Job und zwar professionell und nicht nur als Hobby, so wie bei dir.

Und dass Vinyl eine Wiedergeburt erlebt hat einen einfachen Grund: Auf Vinyl ist der Sound noch !!! Analog !!!, d.h. bestmögliche Soundqualität ... [Digital erreicht nie, NIE, die Qualität von analogen Tonaufnahmen]

LG
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

:
Ich habe mir deine Homepage angeschaut und auf mich machst du weder einen professionellen noch einen genug kompetenten Eindruck, um hier Leuten ans Bein zu pinkeln, die in der echten Szene unterwegs sind, Leuten, die in Clubs und Locations arbeiten, die pro Abend einiges mehr als 50 Zuhörer haben und mit Künstlern arbeiten, welche nicht nur einfach Play/Stop auf dem Player drücken können, sondern noch richtig Musik mischen. ( www.dj-roxy.com für die, dies interessiert ... )

Ich ha auch nicht das Geld zu wie es die Profi DJs haben mir von einer professionellen Werbefirma oder so eine Homepage erstellen zu lassen.

Weiterhin ist mein Projekt auch noch nicht so etabliert wie so manch anderes meiner DJ Kollegen ich sag nur Vitamin B ist heutzutage alles und außerdem sagt eine HP noch lange nichts über einen Menschen aus, denn man muß die Leute erst real kennen lernen um über sie urteilen zu können. *find*

Eine HP kann nur einen geringen Prozentsatz von dem übermitteln was wirklich hinter einer Person steckt und wie professionell oder kompetent sie ist.

Soweit dazu.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias (DJ_Roxy)
 
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öööm ^^

ich habe eigentlich weniger die Optik der Homepage, als vielmehr den Inhalt ... deine Bilder, deine Songs gemeint ... (auf den Bildern sieht man deine Gigs, etc ;) )
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

um es mal wieder auf das eigentliche thema zurück zu bringen, hier eine meldung von herrn abraham von heute morgen.

die frage zum musikpool dürfte damit geklärt sein, ist für mich eindeutig NICHT durch die GVL genehmigt. und auch die eingangsfrage ist damit geklärt.

Guten Tag,

wir verstehen unter dem Programmserver, den PC des jeweiligen sendenden Moderators. Und wie ich Ihnen bereits mitteilte, können wir einen zentralen Musikpool nicht lizenzieren.

Jeder Titel, der auf eine Festplatte zum Zwecke des Webcastings vervielfältigt wird ist vergütungspflichtig und zwar unabhängig davon, ob der Titel tatsächlich für ein Webcast-Angebot genutzt wird oder nicht (Vervielfältigungen sind ein urheberrechtlich relevanter Vorgang). Die konkrete Berechnung ist dann Gegenstand der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Um diese Berechnung einfach zu halten, ist z.B. möglich, zu bestimmten Stichtagen im Jahr die Anzahl der im Server vorgehaltenen Titel zu erfassen, die Erfassungsmengen zu addieren und zur Berechnung der jährlichen Vergütung die addierte Summe durch die Anzahl der Stichtage zu dividieren. (Beispiel: 4 Stichtage mit 300 Titeln am 1. Stichtag, 600 Titel am 2. Stichtag, 500 Titeln am 3. Stichtag und 700 Titeln am 4. Stichtag. Summe 2100 Titel durch 4 Stichtage heißt durchschnittlich 525 Titel mal Vergütungsbetrag)

in diesem sinne,

gruß
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Jeder Titel, der auf eine Festplatte zum Zwecke des Webcastings vervielfältigt wird ist vergütungspflichtig und zwar unabhängig davon, ob der Titel tatsächlich für ein Webcast-Angebot genutzt wird oder nicht (Vervielfältigungen sind ein urheberrechtlich relevanter Vorgang).

Das klingt nach eine Loesung die sehr auf Playlisten zugeschnitten ist und dafuer finde ich den Tarif auch passend.

Wenn ich aber 3h pro Woche sende (das sind etwa 1800 Titel/Jahr) ist es schwer zu erkennen, warum ich 30.000 Songs die ich privat von CD auf Festplatte kopiert habe (Privatkopie!) verrechnen soll ... in diesem Fall hilft es wohl nur eine eigene "Webcast-Platte" einzurichten .. und die Songs die ich in einer Sendung spiele(n will) dorthin zu kopieren. In diesem Fall kommt mir die Stichtagsrechnung (vielen Dank) noch entgegen .. denn ich loesche woechentlich die alten Titel, so dass ich im Schnitt immer nur etwa 40 Titel zum Webcasting vorhalte .. ;) Alle anderen Songs fallen unter Privatkopie ..
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

ich sehe das problem eigentlich auch noch woanders!

schauen wir uns doch mal die GVL-vereinbarungen an. der betreiber muss der GVL die auf dem programmserver zu webcastzwecken vorgehaltenen titel mitteilen, aufgrund dieser zahl erfolgt die berechnung.

nun schreibt herr abraham, dass als programmserver der senderechner des moderators gemeint ist.

woher weiß der betreiber, wie viele titel seine moderatoren auf der platte zu webcastzwecken haben?! und jetzt sagt bitte nicht "er fragt bei denen nach", da würde ich lachend zusammenbrechen.

wenn nun die GVL die berechnung für die tatsächlich gestreamten titel vornehmen würde - OK. einleuchtend. aber eine zahl zu verlangen, unabhängig davon, ob die titel tatsächlich dann auch gestreamt wurden - da wird doch keiner die korrekten zahlen abgeben (können).

denn nochmal:

Jeder Titel, der auf eine Festplatte zum Zwecke des Webcastings vervielfältigt wird ist vergütungspflichtig und zwar unabhängig davon, ob der Titel tatsächlich für ein Webcast-Angebot genutzt wird oder nicht (Vervielfältigungen sind ein urheberrechtlich relevanter Vorgang).

also ich kapier es nicht so ganz...vielleicht hab ich aber auch nur ein mittagsloch, keine ahnung..
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Das ist das große Problem von Bürokratie. Man schreibt den ganzen Tag Briefe aus Textbausteinen deren Sinn man nicht versteht. Und mal ganz unter uns, ich habe eine gänzlich andere Aussage von der GVL im Hinterkopf.

Gruß
Keen
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Ist auch rechtlich nicht haltbar. Ich hab knapp 20.000 Songs auf div. Festplatten (grossteils von meinen Vinyls, weil ich die nicht mehr gerne ABspiele wegen Abnutzung und so ;))
Wenn ich jetzt als Moderator die alle bezahlen müssten, obwohl ich maximal 10% für Webradio nutzen könnte, ist das ein Witz. Und auch wenn ich kein Anwalt bin, da würde ich streiten, denn bei einem entsprechenden Prozess würde ich mir hohe Erfolgschancen erwarten.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Danke Keen/Pegasus ... wir scheinen auf einer Welle zu sein .. ich wuerde uebrigens mit euch Seite an Seite streiten ...
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Ich bin ja auch garnicht gegen die ordentliche Vergütung (ich als Musiker will ja auch Geld bekommen für meine Werke) aber es kann nicht angehen, dass man allein schon in diesem Thread merkt dass ein und dieselbe Institution selbst nicht mehr weiß WIE das Lizenzmodell aussieht und jeder was anderes erzählt bekommt. Wenn ich meinen Kunden täglich neue Stundensätze um die Ohren hauen würde wäre ich wohl bald arbeitslos.
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Für eine ordentliche Vergütung bin ich auch, aber nicht dafür, dass eine Menge geld durch Verwaltung vernichtet wird und die entsprechende Institution dann nichtmal mehr selbst weiss, was sie wofür verlangt.
Denn das bringt den Künstlern gar nix, das sind schlichtweg ABM. Und da shee ich eher, das den Künstlern Geld vorenthalten wird, anstatt diese eben ordentlich zu entlohnen
 
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?

Um die Zeit hab mit mit meiner Bettdecke gekuschelt. :D
Aber wenn ihr wollt ;)
Kommt unter meine Pferdeflügel kuscheln :)
 
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