Steinzeitmensch
Benutzer
AW: GVL: Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel?
mhm...
ich muss doch nochmals auf diesen radiopool kommen.
argumentiert wird, dass man ja eine vervielfälltigungsgebühr bezahlt, da die GVL ja davon ausgeht, dass die gestreamten titel auf dem server gespeichert werden.
in meinen augen ist damit ein solcher pool ja aber nicht legitimiert.
nun erklär mir mal bitte jemand, wie es im interesse der GVL sein kann, dass ich hunderte, wohl eher tausende MP3-dateien in einem pool sammle, aus denen sich leute (in diesem falle eben die moderatoren) nach lust und laune bedienen können?! der betreiber dieses pools kann ja unmöglich sicherstellen, dass diese dateien dann wirklich nur zum streamen in seinem webradio verwendet werden. alles andere wäre ja eigentlich ein missbrauch, und dieser ist ja wohl auch naheliegend. denn in dem moment, in dem man sich dann einen titel mal "eben so zum anhören" aus dem pool zieht, geht es am sinn und zweck vorbei.
stellt sich also nochmal die frage: pool erlaubt, oder nicht?!
mhm...
ich muss doch nochmals auf diesen radiopool kommen.
argumentiert wird, dass man ja eine vervielfälltigungsgebühr bezahlt, da die GVL ja davon ausgeht, dass die gestreamten titel auf dem server gespeichert werden.
in meinen augen ist damit ein solcher pool ja aber nicht legitimiert.
Das kann aber so auch nicht stimmen, da auch ich für mein Webradio mal bei Herrn Abraham genau nach einem solchen Musikpool gefragt habe und er mir damals schriftlich mitteilete das sofern es einen Musikpool auf einem Server gibt aus welchem sich unsere Moderatoren bedienen dieses von Seiten der GVL i.O. geht.
Es müsse nur gewährleistet werden das bei ausscheiden eines Moderators die Songs welche sich dieser Moderator aus dem Musikpool zum senden genommen hat von seinem Speichermedium wieder entfernt.
nun erklär mir mal bitte jemand, wie es im interesse der GVL sein kann, dass ich hunderte, wohl eher tausende MP3-dateien in einem pool sammle, aus denen sich leute (in diesem falle eben die moderatoren) nach lust und laune bedienen können?! der betreiber dieses pools kann ja unmöglich sicherstellen, dass diese dateien dann wirklich nur zum streamen in seinem webradio verwendet werden. alles andere wäre ja eigentlich ein missbrauch, und dieser ist ja wohl auch naheliegend. denn in dem moment, in dem man sich dann einen titel mal "eben so zum anhören" aus dem pool zieht, geht es am sinn und zweck vorbei.
stellt sich also nochmal die frage: pool erlaubt, oder nicht?!